Grabarten im Revier I

Grabarten für Sargbestattungen

Grabarten für Urnenbeisetzungen

  • Urnenwahlgräber
    • Urnenwahlgrab klassisch gepflegt
    • Urnenwahlgrab in einer Gemeinschaftsanlage
    • Urnenwahlgrab in Rasenlage
  • Urnenreihengräber
    • Urnenreihengrab in Baumlage
    • Urnenreihengrab in Gemeinschaftsanlage, namenlos

Ohne Beisetzung

  • Erinnerungsdalben

Grabarten für Sargbestattungen

Wahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Sie eignen sich daher als Familiengrab, oder wenn die Grabstelle auf dem Friedhof frei gewählt werden soll. Die Ruhefrist beträgt, wenn nicht für den einzelnen Friedhof abweichend anders geregelt, 25 Jahre. Eine anschließende Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.

Die Bepflanzung/Gestaltung des klassischen Wahlgrabes erstreckt sich über die gesamte Grabfläche.


Ein bepflanztes Grab.

Rasenwahlgrabstätten sind Grabstätten in Rasenlage und können mit einem Grabstein namentlich gekennzeichnet werden.


Viele Grabsteine in drei Reihen.

Rasenwahlgrabstätten mit Pflanzstreifen haben einen Pflanzstreifen von etwa einem Meter Tiefe, der von den Angehörigen bepflanzt und gepflegt wird.


Viele Grabsteine in einer Reihe mit kleinen Pflanzstreifen davor.

Mit Erwerb eines Wahlgrabes in der Gemeinschaftsanlage auf dem Parkfriedhof in Niebüll entlasten Sie sich von der Grabpflege, da diese in der Nutzungsgebühr enthalten ist und vom Friedhofspersonal übernommen wird.


Reihengräber

Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach einzeln vergeben werden. Die Ruhefrist beträgt, wenn nicht für den einzelnen Friedhof abweichend anders geregelt, 25 Jahre. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.


Kindergrabstätten

In Kindergrabstätten ist die Beisetzung bis zu einer Sarggröße von 1,20m möglich. Auf dem Niebüller Parkfriedhof hat diese Grabstättenart ein eigenes Feld und wird für die Dauer von 15 Jahren vergeben. Nicht bestattungspflichtige Kinder können ohne Kosten für die Eltern in unserem Sternenkindergrabfeld beigesetzt werden.

Grabarten für Urnenbeisetzungen

Urnenwahlgräber

Urnenwahlgräber gibt es in vielen verschiedenen Wahlmöglichkeiten. Sie werden ein- oder mehrstellig vergeben. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre, die Nutzungszeit ist verlängerbar.

Urnenwahlgräber können innerhalb unserer Gestaltungssatzung über ihre gesamte Fläche eigens unter Berücksichtigung der Friedhofsgestaltungssatzung gestaltet werden.

Für diese Grabart gibt es gesonderte Grabfelder. Blumen und Gestecke dürfen z.T. auf den Grabstätten platziert werden. Die Pflege wird zu Ihrer Entlastung für die gesamte Laufzeit durch das Friedhofspersonal gewährleistet, die Kosten sind in der Nutzungsgebühr bereits enthalten. Es wird unterschieden zwischen Anlagen mit Bronzetafeln am gemeinsamen Grabmal, Anlagen mit individuellen Grabsteinen und Kombinationen aus beidem. Partnergräber werden nur zweistellig vergeben.

Diese Grabstätte kann mit einem in den Rasen eingelassenen Grabstein gekennzeichnet werden.


Urnenreihengräber

Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach einzeln vergeben. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Die Urnenreihengräber in Baumlage gibt es nur auf dem Niebüller Friedhof. An vier gemeinsamen Stelen besteht die Möglichkeit, einen Schriftzug auf einem Blatt (Ahorn, Buche, Eiche oder Ginkgo) anzubringen. An jeder Stele befindet sich eine Ablagefläche für Blumenschmuck.

In Braderup, Klixbüll, Emmelsbüll und Niebüll gibt es die Möglichkeit einer anonymen Reihengrabstätte in Gemeinschaftsanlagen. Hier gibt es keine namentliche Kennzeichnung.



Erinnerungsdalben

Auf dem Niebüller Parkfriedhof gibt es außerdem die Möglichkeit, Erinnerungstafeln an einem Dalben anbringen zu lassen. Gedacht ist dies beispielsweise als Erinnerung an Seebestattete oder Verstorbene, die keine Grabstelle mehr auf dem Friedhof haben. Das Angebot gilt aber auch für Angehörige als Trauerort, wenn die Beisetzung auf einem weiter weg gelegenen Friedhof erfolgt ist.