Grabarten im Revier IV

Hier möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über unsere Grabarten gewähren. Das Revier IV umfasst die Friedhöfe von Friedrichstadt, Garding, Katharinenheerd, Kating, Kotzenbüll, Oldenswort, Osterhever, Poppenbüll, St. Peter-Ording, Tating, Tetenbüll, Tönning, Uelvesbüll, Vollerwiek, Welt, Westerhever und Witzwort. Damit Sie die richtige Ruhestätte finden, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.

Grabarten für Sargbestattungen

Grabarten für Urnenbeisetzungen

  • Urnenwahlgräber
    • Urnenwahlgrab klassisch gepflegt
    • Urnenwahlgrab als Baumgrabstätte in einer Gemeinschaftsanlage
    • Urnenwahlgrab in einer Gemeinschaftsanlage
  • Urnenreihengräber

Grabarten für Sargbestattungen

Die Bepflanzung/Gestaltung des klassischen Wahlgrabes erstreckt sich über die gesamte Grabfläche.

Rasenwahlgrabstätten mit Pflanzstreifen sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen. Die Grabstätten sind zu 2/3 in Rasen gelegt. 1/3 der Fläche wird von den Angehörigen bepflanzt und gepflegt.


Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach einzeln vergeben werden. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre, eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Grabarten für Urnenbeisetzungen

Urnenwahlgräber können innerhalb unserer Gestaltungssatzung über ihre gesamte Fläche eigens gestaltet werden.

Die Pflanzbeetanlagen werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Eigene Anpflanzungen sind nicht zulässig. Das Nutzungsrecht kann im Vorwege erworben werden. Das Grabmal kann gemäß der Gestaltungssatzung vom Nutzungsberechtigten selbst gewählt werden.