Stellenausschreibung im Auftrag für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Westerland / Sylt
Für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Westerland sowie anteilig für die Friedhöfe in Keitum und Morsum ist ab sofort die Stelle eines
Gärtners/Gärtnerhelfers (m/w/d)
zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden (76,9 %). Mit zunehmendem Aufgabenumfang ist die Erweiterung auf bis zu 39 Stunden möglich.
IHRE HAUPTAUFGABEN
- Bepflanzung und Pflege der Gräber
- Pflege allgemeiner Friedhofsflächen
- Hecken- und Baumschnitt
- Bedienen von Maschinen und Geräten
- Bewässerung der Grabanlagen
- Neuanlage von Grabfeldern
- Ggf. Erteilung von Auskünften an Angehörige über die Grabmöglichkeiten
IHR PROFIL
Neben der Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Arbeit und Teamfähigkeit erwarten wir
- Abgeschlossene Ausbildung als Gärtner wäre wünschenswert
- Freundlicher Umgang mit den Angehörigen und anderen Kunden
- Zuverlässigkeit und Sorgfalt
- Führerschein der Klasse B, vorzugsweise auch für Anhänger
WIR BIETEN IHNEN
- Eine unbefristete Anstellung
- Vergütung nach dem Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche (TV KB) in Abhängigkeit von der Qualifikation
- 30 Tage Urlaub
- Sonderentgelte (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- Möglichkeit der zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge (Rente, Absicherung der Berufsunfähigkeit) durch Entgeltumwandlung mit Zuschuss des Arbeitgebers
- Möglichkeit des Fahrrad-/E-Bike-Leasing
Wenn wir Ihr Interesse an dieser Position geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, vorzugsweise per E-Mail (auch schriftlich möglich), bis zum 20.03.2025 an die
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Westerland
Richard Starck
Friedhofsweg 5 25980 Westerland
Mail: friedhof@kirche-westerland.de
Es gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie (Mitarbeitsanforderungsgesetz- MAnfG). Eine Mitgliedschaft in der Nordkirche oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland ist nicht erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Regelungen des Geschlechtergerechtigkeitsgesetzes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland sind insbesondere Frauen und Menschen mit dem Geschlechtsmerkmal divers zu einer Bewerbung aufgefordert.
Bitte verzichten Sie bei einer schriftlichen Bewerbung auf das Einreichen von Bewerbungsmappen.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Richard Starck unter friedhof@kirche-westerland.de oder telefonisch unter 04651/24911.